Immobilienrecht – Beratung rund um die Immobilie
Immobilienprojekte sind heute komplexer denn je. Steigende Anforderungen, rechtliche Vorgaben, wirtschaftlicher Druck und zeitliche Rahmenbedingungen machen eine sorgfältige und vorausschauende Begleitung unverzichtbar. Wer in diesem Umfeld erfolgreich handeln will, braucht rechtliche Beratung, die nicht nur den Einzelfall im Blick hat, sondern das Projekt als Ganzes versteht.
Wir begleiten Unternehmen und private Auftraggeber bei allen Fragen rund um die Immobilie. Dabei verbinden wir rechtliche Erfahrung mit wirtschaftlichem Verständnis und einem klaren Blick für praktikable Lösungen.
Grunderwerb
Beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien kommt es auf eine rechtssichere und durchdachte Gestaltung an. Gerade in frühen Verhandlungsphasen werden wichtige Weichen gestellt.
Typische Themen:
- Kaufverträge
- Erbbaurechtsverträge
- Dienstbarkeiten
- Nachbarschaftsvereinbarungen
Nutzung
Auch nach der Entwicklung oder dem Erwerb einer Immobilie bleiben rechtliche Fragen bestehen. Die vertragliche Ausgestaltung der Nutzung sollte deshalb sorgfältig vorbereitet werden.
Typische Themen:
- Gewerbliche Mietverträge
- Pachtverträge
- Immobilienbezogene Dienstleistungsverträge
- Laufende rechtliche Begleitung bei Nutzung und Betrieb
Immobilienbezogene Beurkundungen durch den Notar Michael Etrich
Im Zusammenhang mit Immobilien sind häufig notarielle Tätigkeiten erforderlich, weil viele Erklärungen nur in beurkundeter Form wirksam abgegeben werden können. Gerade bei Grundstücksgeschäften, Belastungen oder der Begründung von Wohnungseigentum kommt es auf eine rechtssichere und sorgfältige Gestaltung an. Wir begleiten Sie bei diesen formalen Schritten mit der notwendigen Erfahrung und dem Blick für eine klare, verständliche Umsetzung.
Typische Themen:
- Beurkundung von Kaufverträgen über Grundstücke, Häuser und Wohnungen
- Übertragungsverträge, etwa bei Schenkungen oder familieninternen Übergaben
- Hofübergaben und sonstige Vermögensübertragungen im Zusammenhang mit Immobilien
- Bestellung von Grundschulden und Hypotheken zur Absicherung von Finanzierungen
- Beurkundung von Dienstbarkeiten, etwa Wohnungsrechten, Wegerechten oder Nießbrauchsregelungen
- Teilungserklärungen zur Begründung von Wohnungseigentum
- Eintragung und Änderung von Eigentums- und Belastungsverhältnissen
- Beglaubigungen von Unterschriften und Erklärungen im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen
- Notarielle Beratung vor, während und nach der Beurkundung
Dabei übernehmen wir nicht nur die eigentliche Urkundstätigkeit, sondern stehen Ihnen auch beratend zur Seite, damit rechtliche Zusammenhänge verständlich bleiben und die gewünschten Regelungen sauber umgesetzt werden.
Ihre Ansprechpartner für Immobilienrecht
Michael Etrich
- Kanzleipartner
- geboren 1962 in Dortmund
- Studium in Bochum und Bonn
- Rechtsanwalt seit 1993
- Notar seit 2016
- Rechtsanwalt in unserer Kanzlei seit 2010
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1998
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2013
- Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) seit 2018
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.
Madeleine Glahé
- Kanzleipartnerin
- geboren 1990 in Unna
- Studium in Bielefeld
- Rechtsanwältin seit 2019
- Rechtsanwältin in unserer Kanzlei seit 2021
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Notarielle Fachprüfung im Jahr 2024
Tätigkeitsschwerpunkte
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- Immobilienrecht
- Vereinsrecht
- Vorsorgemaßnahmen

Dr. Hubert Brinkschulte
- geboren 1945 in Kamen
- Studium in Bonn, Freiburg, Berlin und Münster
- Rechtsanwalt seit 1975
- Rechtsanwalt in unserer Kanzlei seit 1975
- Notar a.D.
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Mitglied im Bund katholischer Rechtsanwälte
- Mitglied im Bund katholischer Unternehmer
- Vorstand der Mittelstandsvereinigung Ruhr
- Vorstand der Mittelstandsvereinigung Kreis Unna
Tätigkeitsschwerpunkte
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Beratung mittelständischer Unternehmen "aus einer Hand"
- Testamentsvollstreckungen
- Immobilienrecht


