Reiserecht – Ihre Ansprüche bei Reisen sicher durchsetzen
Reisen können komplizierte rechtliche Fragen aufwerfen: Verspätungen, Stornierungen, Mängel am Hotel oder Probleme mit dem Gepäck. Im Reiserecht geht es darum, Ihre Rechte als Reisender gegenüber Reiseveranstaltern, Airlines oder Hotels durchzusetzen. Schnelles Handeln und Kenntnis der gesetzlichen Regelungen sind hier entscheidend.
Wir prüfen Ihre Ansprüche, verhandeln mit den Vertragspartnern und setzen Ihre Rechte gerichtlich durch, wenn nötig. Ob Pauschalreise, Flug oder Kreuzfahrt – wir kennen die speziellen Regelungen und helfen Ihnen, das Maximum herauszuholen.
Flugverspätung & Stornierung
Flugprobleme sind die häufigste Reiserechtsfrage. Bei Verspätungen über 3 Stunden oder Stornierungen stehen Ihnen oft Pauschale, Erstattung oder Unterbringung zu.
Typische Themen:
- EU-Flugverspätungsverordnung (bis 600 € Pauschale)
- Flugstornierungen und Umbuchungen
- Verpflegung und Hotel bei Nachtrag
- Gepäckschäden und -verlust
- Bahn- und Schiffsverspätungen
Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen gelten strengere Regeln als bei Individualreisen. Nichtverkündete Mängel berechtigen zur Minderung oder Rücktrittsentschädigung.
Typische Themen:
- Nichtkonforme Leistungen (Hotel, Verpflegung)
- Reiseabbruch bei wesentlichen Mängeln
- Preisminderung bei Beschwerden
- Rücktritt wegen Krankheit
- Überbuchung von Pauschalreisen
Hotel- und Unterkunftsmängel
Die Unterkunft entscheidet oft über die Reisequalität. Mängel müssen dokumentiert und dem Veranstalter angezeigt werden.
Typische Themen:
- Raummängel und Lärmbelästigung
- Pool- oder Restaurantausfall
- Sicherheitsmängel
- Preiserstattung bei ungenießbarer Unterkunft
- Mietwagenprobleme
Kreuzfahrten & Spezialreisen
Kreuzfahrten unterliegen besonderen Regeln. Charterflüge und Exotenreisen haben eigene rechtliche Besonderheiten.
Typische Themen:
- Kreuzfahrtmängel und Preisanpassung
- Charterflugprobleme
- Safaris und Expeditionsreisen
- Mietwohnungen und Airbnb
- Gruppenreisen
Forderungsdurchsetzung
Die meisten Ansprüche verjähren nach 3 Jahren. Wir prüfen Fristen und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch.
Typische Themen:
- Mahnung an Reiseveranstalter
- Klage vor Reisegerichten
- Sammelklagen bei Massenmängeln
- Europäische Reise-Richtlinie
- Anwaltskostenübernahme
Ihre Ansprechpartnerin für Reiserecht

Heike Echterhoff
- geboren 1960 in Düsseldorf
- Studium in Würzburg und Münster
- Rechtsanwältin seit 1991
- Rechtsanwältin in unserer Kanzlei seit 2015
- Fachanwältin für Familienrecht seit 2009
- Fachanwältin für Verkehrsrecht seit 2013
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
