Privates Baurecht – Rechtssicher vom Plan bis zur Fertigstellung
Privates Baurecht betrifft jeden, der baut, modernisiert oder saniert. Ob Einfamilienhaus, Anbau, Dachausbau oder energetische Sanierung – hier geht es um Verträge, Abnahmen, Mängel und Haftungsfragen. Die Interessen zwischen Bauherrn, Architekten, Handwerkern und Nachbarn müssen rechtlich sauber ausbalanciert werden.
Wir begleiten Sie bei der Vertragsgestaltung, prüfen Baubeschreibungen, vertreten Sie bei Mängelrügen und klären Streitigkeiten. Vom Bauplan bis zur Abnahme – wir sorgen für rechtliche Sicherheit.
Architekten- und Planerverträge
Die Zusammenarbeit mit Architekten und Planern bildet die Grundlage jedes Bauvorhabens. Klare vertragliche Regelungen sind von Anfang an wichtig.
Typische Themen:
- Honorarvereinbarungen (HOAI)
- Leistungsumfang und Planungsleistungen
- Vergütung bei Abweichungen
- Haftung von Planern
- Objektüberwachung
Bauverträge & Vergaben
Der Hauptvertrag mit dem Bauunternehmer muss alle wesentlichen Punkte sauber regeln. Besonders bei Ein- und Mehrfachvergaben ist Vorsicht geboten.
Typische Themen:
- VOB/B, BGB oder Eigenleistung
- Vergabe an mehrere Handwerker
- Pauschal- oder Zeitwertvergütung
- Bauablaufpläne
- Sicherheitsleistungen
Baumaßnahmen & Nachbarrecht
Baugenehmigungen und Bauprozesse können Nachbarrechte berühren. Vorab-Klärungen vermeiden häufige Streitpunkte.
Typische Themen:
- Nachbarrechte und Abstandsflächen
- Baulärm und Baustellenregelungen
- Baugenehmigungen privater Bauvorhaben
- Baulasten und Dienstbarkeiten
- Nachbarbeteiligung
Mängelgewährleistung
Mängel sind in Bauprojekten nie ganz auszuschließen. Entscheidend ist die rechtzeitige Rüge und professionelle Abwicklung.
Typische Themen:
- Mängelrügen und Nacherfüllung
- Beseitigungsfristen
- Selbstvornahme und Schadensersatz
- Sachverständigengutachten
- Abnahmeprotokolle
Abnahme & Schlussabrechnung
Die Bauabnahme und Schlussrechnung sind kritische Punkte. Unvollständig dokumentierte Abnahmen führen häufig zu späteren Streitigkeiten.
Typische Themen:
- Teil- und Gesamtabnahme
- Abnahmekontrollliste
- Vorbehaltsfreie Abnahme
- Schlussabrechnung und Einwände
- Baubelegerstattung
Handwerker & Subunternehmer
Die Beauftragung von Handwerkern oder Subunternehmern birgt eigene rechtliche Besonderheiten. Ob Dachdecker, Maler, Elektriker oder GaLaBau – hier müssen Leistungsumfang, Vergütung, Haftung und Abnahme genau geregelt sein. Besonders bei Mehrfachvergaben oder Eigenleistung ist eine klare vertragliche Struktur wichtig.
Typische Themen:
- Werkverträge mit Einzelhandwerkern (BGB oder VOB/B)
- Haftung des Hauptunternehmers für Subunternehmerleistungen
- Eigenleistung vs. komplette Vergabe an Generalunternehmer
- Materialbeschaffung und Gefahrübergang
- Nachtragsansprüche bei Mehrarbeiten
- Teilleistungsabnahmen und Mängelrügen
- Haftungsfragen bei Insolvenz des Handwerkers
- Einbeziehung von Nachbar- und Baurechtsvorschriften
Ihr Ansprechpartner für privates Baurecht

Alexander Gebhardt
- geboren 1987 in Unna
- Studium in Bonn
- Rechtsanwalt seit 2019
- Rechtsanwalt in unserer Kanzlei seit 2019
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2025
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
