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Rechtsanwalt für Werkvertragsrecht im Kreis Unna

Werkvertragsrecht – Rechtssicherheit bei Aufträgen und Leistungen

Werkverträge bilden die Grundlage für viele Dienstleistungen – von Handwerksleistungen über Lieferungen bis hin zu komplexen Projekten. Streitigkeiten über Leistungsumfang, Termine, Preise oder Mängel sind hier häufig. Klare vertragliche Regelungen und rechtliche Unterstützung verhindern unnötige Konflikte.

Wir prüfen Werkverträge, vertreten Auftraggeber und Auftragnehmer und klären Streitigkeiten effizient. Ob BGB-Werkvertrag, VOB/B oder individuelle Vereinbarungen – wir sorgen für klare Rechtslage.

Werkvertragsgestaltung

Ein gut formulierter Werkvertrag schafft Sicherheit für beide Seiten. Besonders wichtig sind klare Regelungen zu Leistungsumfang, Terminen und Vergütung.

Typische Themen:

  • Werkvertrag nach BGB § 631
  • VOB/B für Bauleistungen
  • Pauschalpreis vs. Zeitwert
  • Leistungsbeschreibung und Mengenermittlung
  • Terminsicherung und Verzug

Leistungsstörungen

Wenn vereinbarte Leistungen nicht oder verspätet erbracht werden, stehen Auftraggebern vielfältige Ansprüche zu. Die rechtliche Einordnung ist entscheidend.

Typische Themen:

  • Verzug des Werkvertragsunternehmers
  • Selbstvornahme durch den Auftraggeber
  • Schadensersatz statt der Leistung
  • Vertragsstrafe
  • Rücktritt vom Werkvertrag

Mängelhaftung

Mängel sind im Werkvertragsrecht zentral geregelt. Die Rügefristen und Nacherfüllungsrechte müssen genau beachtet werden.

Typische Themen:

  • Mängelrügefristen (BGB § 377 HGB)
  • Nacherfüllung und Nachbesserung
  • Selbstvornahme bei Mängelbeseitigung
  • Preisminderung und Schadensersatz
  • Sachverständigengutachten

Vergütung & Abrechnung

Die Abrechnung eines Werkvertrags ist oft streitanfällig. Besonders bei Nachträgen oder Mehr-/Wenigarbeiten kommt es zu Auseinandersetzungen.

Typische Themen:

  • Schlussabrechnung und Einwände
  • Nachtragsansprüche
  • Teilabrechnungen
  • Anrechnung von Vorschüssen
  • Verzugszinsen und Mahnkosten

Werkunternehmerhaftung

Der Werkunternehmer haftet nicht nur für Mängel, sondern auch für Folgeschäden. Die Haftungsbeschränkungen sind eng gefasst.

Typische Themen:

  • Haftung für Sach- und Vermögensschäden
  • Wertersatz bei Totalverlust
  • Haftung Dritter gegenüber
  • Versicherungsfragen
  • Regressansprüche

Ihr Ansprechpartner für Werkvertragsrecht

Alexander Gebhradt Rechtsanwalt und Fachanwalt im Kreis Unna

Alexander Gebhardt

  • geboren 1987 in Unna
  • Studium in Bonn
  • Rechtsanwalt seit 2019
  • Rechtsanwalt in unserer Kanzlei seit 2019
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2025
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)